Gern diskutieren wir darüber, ob uns der eine oder andere Soundtrack gefällt. Doch wie sinnig und gerecht ist es über ein solches Werk isoliert auf einem Tonträger zu urteilen, welches eigentlich in anderer, gezielter Funktion entstanden ist, nämlich als Original Soundtrack für einen Film?
In erster Linie fungiert ein Filmkomponist als Dienstleister, der eine entsprechende Dienstleistung erbringt. Er komponiert nach den Wünschen und Vorgaben des Regisseurs oder Produzenten, welcher sicher mal mehr oder mal weniger direkt auf die Komposition Einfluss nimmt, sei es auch nur auf globaler Ebene betreffend der Stimmung, des Volumens oder des persönlichen Geschmacks.
Ein Filmkomponist versteht sich darüber hinaus sicher auch als Künstler und stellt entsprechend künstlerische Ansprüche an seine Arbeit, so wie es ein Schauspieler, Regisseur oder Kameramann auch tut. So stellt sein Werk ein Spagat zwischen seinem persönlichen Anspruch und den Wünschen des Auftraggebers dar. Es dient als eines von vielen Elementen, die letztlich einen Film ergeben und ist entsprechend auf den Film zugeschnitten.
Filmmusik ist als ein eben beschriebenes Element eines Films heutzutage oft auch allein, also isoliert zu erwerben und zu genießen. Auch wenn die Musik in Komposition und Zusammensetzung für das Erscheinen auf CD entsprechend angepasst und verändert wird, so kann man sich dennoch die Frage stellen, inwieweit man den Eindruck, den man von diesem Tonträger allein gewinnt, überhaupt als Wertung für die Arbeit des Filmkomponisten heranziehen kann. Denn was im Film durchaus funktioniert und sinnvoll erscheint, muss auf CD nicht unbedingt angenehm zu hören sein. Dies gilt natürlich auch für den umgekehrten Fall.
Neben der Interpretation zwischen persönlichem Geschmack und künstlerischen Wert steht also auch die mögliche Diskrepanz zwischen dem Wirken im Film und auf CD. Was also bewerten wir wirklich, wenn wir Filmmusik hören?



